UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

Überprüfung ihres Fahrzeuges

Beruflich genutzte Fahrzeuge, auch PKW`s die als Firmenfahrzeug zugelassen sind, müssen laut Gesetzgeber jährlich einer UVV Prüfung unterzogen werden. Verantwortlich hierfür ist der Halter und der Fahrer des Fahrzeuges.

Ähnlich wie bei Geräten, Maschinen oder Sektionaltoren wird das geschäftlich zugelassene Fahrzeug als Arbeitsgerät angesehen und muss deshalb einer UVV Prüfung unterzogen werden. Eine regelmäßige Wartung, Inspektion oder auch TüV Abnahme entbindet nicht von dieser Verpflichtung.

Sollte mit einem geschäftlich genutztem Fahrzeug (Arbeitsgerät) ein Arbeitsunfall passieren, sollte das Fahrzeug eine UVV Plakette haben und ein dementsprechender Prüfbogen vorgelegt werden können.

Unsere geschulten Fachkräfte können diese UVV Prüfung vornehmen und die entsprechenden Plaketten und Nachweise ausstellen und anbringen.