Die Winterreifenverordnung schreibt eine „den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung“ vor. Die meisten Experten empfehlen das Fahren von Winterreifen ab einer Temperatur von weniger als 6 Grad Celsius. Bei diesen Temperaturen ist die Haftung von Winterreifen erheblich besser als die von Sommerreifen. Weiterhin wird empfohlen, die Winterreifen nicht länger als 6 Jahre und bis zu einer Mindestprofiltiefe von 4 mm zu nutzen.

Die bekannteste Faustregel zum Reifenwechsel ist wohl die Formulierung „von O bis O“. Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint, – also die Monate, in welchen Winterreifen genutzt werden sollten – auch an Orten, die nicht als ausgewiesene Schneeregionen gekennzeichnet sind.

In den Wintermonaten sind die Witterungsverhältnisse üblicherweise schlechter als zu den anderen Jahreszeiten. Schnee oder Glätte können für erschwerte Fahrbedingungen sorgen, sodass eine darauf angepasste Bereifung sinnvoll und vorgeschrieben ist. Meistens beginnen die kalten Tage Anfang bis Mitte Oktober und enden häufig um Ostern herum.

Viele Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen sich daran, beim Reifenwechsel zu orientieren. Fazit:
Die Winterbereifung muss vor dem ersten Frost auf dem Auto sein und bestenfalls nach dem letzten Frost wieder gewechselt werden. Einem Winterreifen schadet es nicht, wenn er ein paar schöne und warme Tage abbekommt. Im Gegenzug kann eine frostige Nacht zu Verkehrs- und Versicherungsproblemen führen, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs bin. In den meisten Jahren ist man also mit der „Oktober bis Ostern / O bis O Regel“ absolut richtig auf den Straße unterwegs.

Selbstverständlich sollte man, wenn Ostern sehr früh ist, die allgemeine Wetterlage beachten.