Hund im Auto: Mit dem Vierbeiner durch den Verkehr

Anschnallflicht auch für Hunde?

Eine in der Straßenverkehrsordnung verankerte Anschnallpflicht für Hunde gibt es nicht. Allerdings müssen Tiere im Fahrzeug „angemessen gesichert“ sein. Das heißt, bei allen Fahrmanövern oder auch einem Unfall darf das Tier, genauso wie ein Gepäckstück , nicht zum Geschoss werden. Doch auch bei normaler ruhiger Fahrt ist es ratsam, das Tier angemessen zu sichern, um das Ablenken des Fahrers unbedingt zu vermeiden. Ist das Tier unzureichend gesichert, drohen sogar Bußgelder zwischen 30,00 und 75,00 Euro sowie Punkte in Flensburg. Verursacht das nicht gesicherte Tier einen Unfall, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Klare, allgemeine Regelung durch die Straßenverkehrsordnung

Es gelten bei einer Fahrt mit einem Tier die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zur Ladungssicherung.
 
Es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten, ein Tier im Fahrzeug gesetzeskonform zu sichern. Ob ein Sicherheitsgurt, ein Trenngitter oder eine Transportbox das richte ist hängt von der Größe und dem Naturell des Tieres ab.