Kein Verlust der Fahrzeuggarantie

Wenn wir Inspektionen, Wartungsdienste oder Diagnoseleistungen an ihrem Fahrzeug erbringen oder durchführen geschieht dies, ohne dass sie die Hersteller- oder Werksgarantie verlieren.

Dies trifft für Neufahrzeuge, Geschäfts- und Leasingfahrzeuge gleichermaßen wie für privat genutzte Fahrzeuge zu.

Ausschlaggebend hierfür ist, dass bei uns an ihrem Fahrzeug ausschließlich geschultes Fachpersonal arbeitet und wir die Inspektionen und Wartungsdienste nach Herstellervorgaben durchführen.

Auch das Ausfüllen der entsprechenden Inspektionspläne, Servicehefte oder auch der digitalen Servicenachweise, z.B bei Audi, BMW, Mercedes oder VW ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Geregelt wird dies u.a in der EU Verordnung 461/2010 und einem Urteil des BGH vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12.